Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
eIDAS steht für electronic Identification, Authentication and Trust Services – also elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste. Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung gilt seit 2014 und hat erstmals geregelt, wie digitale Identitäten und Signaturen in der EU funktionieren. Mit eIDAS 2.0 wird dieser Rahmen weiterentwickelt. Der wichtigste Unterschied: Digitale Identität soll nicht mehr nur für einzelne staatliche Dienste funktionieren, sondern im Alltag breit nutzbar sein – auch bei privaten Anbietern und über Ländergrenzen hinweg. Neu ist vor allem die Einführung der EUDI-Wallet. Sie ermöglicht es, Identität und Nachweise digital zu speichern und gezielt zu teilen. Gleichzeitig werden Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und europaweite Interoperabilität konkretisiert.
Die EUDI-Wallet ist deine persönliche digitale Brieftasche für Identitätsdaten und Nachweise. Sie funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Alle Nachweise werden sicher direkt auf deinem eigenen Smartphone gespeichert und nur bei Bedarf von dir vorgelegt. Dabei behältst du die volle Kontrolle, da immer nur die absolut erforderlichen Informationen geteilt werden. Es gibt keine zentrale Speicherung deiner persönlichen Daten – alles bleibt in deiner Hand. Die Wallet dient als moderne Ergänzung zu deinen bestehenden physischen Dokumenten und ist zukünftig europaweit einsetzbar.
Nein, die Nutzung der staatlichen EUDI-Wallet ist freiwillig.
Die Einführung der ersten Version der staatlichen Wallet ist ab Anfang 2027 geplant.
Für die grundlegende Nutzung der EUDI-Wallet sind lediglich ein Smartphone und die installierte EUDI-Wallet-App erforderlich. Möchtest du jedoch die offizielle Ausweisfunktion der staatlichen EUDI-Wallet nutzen, ist eine einmalige Verifizierung deiner Identität notwendig. Hierfür kannst du einen deutschen Personalausweis, eine eID-Karte für EU- oder EWR-Bürger oder einen elektronischen Aufenthaltstitel verwenden, sofern die jeweilige Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.
Die Bundesregierung hat beschlossen, eine staatliche EUDI- Wallet bereitzustellen, die ab 2027 schrittweise eingeführt wird. Die fachliche Federführung liegt im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die technische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nationalen EUDI-Wallet-Projekts, welches durch die Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) mit weiteren Projektpartnern durchgeführt wird.
Ja, die EUDI-Wallet ist europaweit einsetzbar und funktioniert grenzüberschreitend.
Die EUDI-Wallet schützt sensible Daten, indem sie sie ausschließlich lokal und verschlüsselt auf dem Gerät speichert. Die dafür nötigen Schlüssel liegen in einer hardwaregeschützten Komponente des Geräts, sodass sie nicht ausgelesen oder kopiert werden können. Der Zugriff ist zusätzlich durch starke Authentisierung (z. B. PIN/Biometrie + Gerätesperre) abgesichert. Beim Teilen von Informationen gilt das Datensparsamkeit-Prinzip: Die Wallet gibt nur die wirklich benötigten Daten weiter. Gleichzeitig verhindert sie, dass Nutzungen nachverfolgt werden können.
Für die Nutzung der staatlichen EUDI-Wallet wird ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (Apple) oder Android (Google) benötigt.
Die EUDI-Wallet wird eine sichere und datenschutzfreundliche Alternative zu vielen bestehenden Apps und physischen Dokumenten sein. Letztlich liegt es ganz in deiner Entscheidung und im Ermessen der teilnehmenden Organisationen, in welchem Umfang die EUDI-Wallet anstelle von bisherigen Karten oder Apps genutzt wird.
Nein, die staatliche EUDI-Wallet benötigt für die Nutzung kein Konto/Login über Apple oder Google. Nutzerinnen und Nutzer können die Wallet verwenden, ohne ein Konto anzulegen oder sich anzumelden. Unabhängig davon erfordern App Store und Google Play in der Regel ein entsprechendes Apple- bzw. Google-Konto, um Apps installieren zu können. Uns ist bewusst, dass einige Nutzende alternative Distributionswege bevorzugen. Diese werden derzeit geprüft. Voraussetzung ist, dass solche Ansätze die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen und die Integrität der EUDI-Wallet nicht beeinträchtigen.
Die EUDI-Wallet kann derzeit noch nicht browserbasiert angeboten werden, da sie höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen und direkt auf die Sicherheitsfunktionen der Smartphones zugreifen muss (z. B. Secure Enclave/StrongBox). Ein Team hat dies in unserem Innovationswettbewerb "EUDI Wallet Prototypes" ausprobiert. Dabei haben wir festgestellt, dass dies aktuell technisch noch nicht möglich ist. Dazu braucht es weitere, noch in der Standardisierung befindliche Browsererweiterungen. Als Projekt bleiben wir aber weiter an dem Thema dran.
Die EUDI-Wallet ist ein großer Schritt in Richtung digtale Souveränität, denn es wird den Bürgerinnen und Bürgern die Speicherung und Verwendung von Nachweisen auf Basis europäischer Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit, diskriminierungsfreiem Zugang und Interoperabilität ermöglicht. Damit verringert sich die Abhängigkeit von einzelnen Plattformanbietern und die selbstbestimmte Nutzung digitaler Identitäten in Europa wird gestärkt.
Wirtschaft und Relying Parties
Eine Relying Party (RP) ist jede Organisation oder Institution, die digitale Nachweise (Credentials) prüft, die von Nutzenden über deren EUDI-Wallet präsentiert werden. Die RP verlässt sich dabei auf die ausstellenden Stellen (Issuer) sowie das zugrunde liegende Vertrauenssystem des Ökosystems. Dadurch wird sichergestellt, dass die vorgelegten Daten sowohl echt als auch zum Zeitpunkt der Prüfung gültig sind.
Die EUDI-Wallet wird ab 2027 bereitgestellt. Eine frühzeitige Integration wird empfohlen. Das Testen von Use Cases und die Teilnahme in der Sandbox ist Voraussetzung für den späteren Einsatz im Produktivbetrieb.
Ihr könnt die Integration in die EUDI-Wallet testen, indem ihr als sogenannte Relying Party (RP) am Pilotbetrieb teilnehmt. Voraussetzung ist, dass ihr einen konkreten PID-Use-Case (Personenidentitätsdaten) definiert habt und technisch bereit für eine Erprobung seid. Das Sandbox-Projektteam unterstützt euch dabei, euren Use Case zu schärfen und die technische Anbindung vorzubereiten. Im Rahmen dieses Test- und Onboarding-Prozesses werden die benötigten Schnittstellen eingerichtet und ihr erhaltet die notwendigen Informationen, um den Abruf und die Verarbeitung von EUDI-Wallet-Daten in einer Testumgebung zu erproben. Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zum Ökosystem gibt es im Ecosystem Knowledge Center.
Erste Anwendungsszenarien für Relying Parties werden bereits im Ecosystem Knowledge Center vorgestellt. Dazu gehören Lösungen für die Mobilität, die Verifizierung von Berechtigungen (wie Studierendenausweise oder Ehrenamtskarten) sowie die Identifizierung im digitalen und physischen Raum – etwa für die sichere Zugangskontrolle zu Unternehmensressourcen.
In Deutschland steht mit der EUDI-Wallet-Sandbox eine produktionsnahe Testumgebung bereit. Sie ist das zentrale Tor zum deutschen EUDI-Ökosystem und ermöglicht Organisationen, realitätsnah zu testen – ausschließlich mit Testdaten. Zum Start unterstützt die Sandbox Anwendungsfälle für die sichere Identifizierung mittels PID. Die nationale Sandbox ist notwendig, um die technische Integration und Funktionsweise der EUDI-Wallet mit Systemen der Relying Parties zu testen, damit die Lösungen für die Nutzenden möglichst fehlerfrei funktionieren. Die Sandbox ist Teil des Integrationsprozesses von Relying Parties und wird dauerhaft zur Verfügung stehen. Deutschland arbeitet zudem mit Hilfe von Prototypen, die im Rahmen eines von SPRIND organisierten Innovationswettbewerbs entwickelt wurden. Parallel dazu laufen europaweit sog. “Large Scale Piloten” wie APTITUDE und WE BUILD in denen zentrale Use Cases und Interoperabilität geprüft werden.
Integrationsmöglichkeiten hängen stark von den entsprechenden Anwendungsfällen und vorliegenden Fachverfahren ab. Das nationale EUDI-Wallet-Projekt stellt Leitfäden für die technische Entwicklung für alle Wallet-Funktionen (sog. “Developer Guides”) zur Verfügung, um die Integration in bestehende Systeme möglichst einfach zu gestalten. Die Integration obliegt den jeweiligen Anbietern.
Nein, die Nutzung ist freiwillig, bietet aber sowohl für Nutzende als auch Unternehmen erhebliche Erleichterungen durch medienbruchfreie, zeitsparende und effizientere Prozesse im Alltag.
Kommunen und Verwaltung
Nein. Die staatliche EUDI-Wallet wird zentral bereitgestellt. Kommunen müssen lediglich ihre Prozesse mit Blick auf Nachweise aus der EUDI-Wallet organisieren.
Die EUDI-Wallet bietet Kommunen erhebliche Effizienzgewinne durch die Automatisierung von Nachweisprozessen und die Reduzierung manueller Prüfaufwände. Dank EU-weiter Interoperabilität und der Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen lassen sich digitale Dienste nahtlos integrieren und Verwaltungsvorgänge deutlich beschleunigen.
Über BundID Postfach:
- Behörden stellen Daten in strukturierter Form bereit
- Der Wallet Adapter wandelt Daten in eIDAS konforme Formate um
- BundID-Postfach stellt Bescheide, wie Führungszeugnis oder BAFöG-Bescheid, als EUDI-Wallet-konformen Nachweis bereit
- Bürgerinnen und Bürger stoßen die Übertragung in die Wallet an (QR Code/Link)
Über NOOTS:
- Direkte, medienbruchfreie Übertragung aus Registern in die EUDI-Wallet
- Die Bereitstellung von Nachweisen über NOOTs als effizienter Weg
- Als Voraussetzung gilt, dass das entsprechende Register über NOOTS angebunden ist
- Nur für Registerauskünfte
Direkte Anbindung der Fachstelle:
- Behörde organisiert Anbindung und Ausstellung selbstständig oder mit Hilfe eines Adapters oder Service Providers
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) testet derzeit im Rahmen eines Pilotprogramms mit der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen verschiedene Optionen zur Verwaltungsanbindung. Diese Testphase ist bis zum zweiten Quartal 2026 angesetzt. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung eines konsistenten und föderal abgestimmten Anbindungsmodells für alle Kommunen in Deutschland.
Sandbox
Die EUDI-Wallet Sandbox ist Deutschlands offizielle Testumgebung für die staatliche EUDI-Wallet. Sie ermöglicht es Unternehmen, Organisationen und Behörden Anwendungsfälle in einer sicheren, Produktivumgebung zu testen, bevor sie umfassend ausgerollt werden. Die Sandbox steht sowohl öffentlichen als auch privaten Organisationen offen und unterstützt die Einhaltung der eIDAS 2.0-Regelungen.
Ja, die offizielle deutsche EUDI-Wallet-Sandbox ist seit Dezember 2025 aktiv. Als nationale Testumgebung ermöglicht sie es Organisationen, ihre Anwendungsfälle und Integrationen ausschließlich mit Testdaten zu erproben. Derzeit unterstützt die Sandbox die Identifizierungsfunktion mittels Personenidentifizierungsdaten (PID), die über den deutschen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) generiert werden. Weitere Nachweise werden zeitnah ergänzt.
Die EUDI-Wallet-Sandbox richtet sich zunächst an Organisationen, die ihre Identifizierungsprozesse (PID) unter realistischen Bedingungen mit Testdaten validieren möchten. Als First Mover unterstützen diese Teilnehmenden die Weiterentwicklung des Ökosystems und nutzen die Sandbox als gemeinschaftliche Lernplattform. Schrittweise wird der Zugang für weitere Organisationen geöffnet, um eine breite Vorbereitung auf den offiziellen Rollout der nationalen EUDI-Wallet zu ermöglichen. Um zu prüfen, ob Ihre Organisation bereit für den Beitritt ist, empfehlen wir die Durchsicht des Onboarding Guides sowie eine frühzeitige Planung Ihrer spezifischen Anwendungsfälle.
- Prüft die Onboarding-Anforderungen.
- Definiert Euren PID-Anwendungsfall und reicht ihn zur Prüfung ein.
- Durchlauft die Onboarding-Schritte, einschließlich eines Kick-off-Gesprächs mit dem Projektteam.
- Nutzt die Sandbox Readiness Checkliste, um die Bereitschaft Eurer Organisation zu bewerten.
Die technischen Anforderungen sind im Architecture and Reference Framework dokumentiert, welche ihr hier findet.